Gerichtsverhandlung

Gerichtsverhandlung im Rahmen der Tokioter Prozesse 1946

Unter einer Gerichtsverhandlung, umgangssprachlich auch Gerichtstermin, seltener auch Gerichtssitzung, versteht man die zur Entscheidungsfindung vorgenommene mündliche Erörterung eines Sachverhalts vor Gericht. Im deutschen Strafverfahren heißt die Gerichtsverhandlung Hauptverhandlung. Im Zivilprozess und in anderen Verfahrensarten (Verwaltungsprozess, finanzgerichtliches Verfahren, sozialgerichtliches Verfahren, arbeitsgerichtliches Verfahren), spricht man von mündlicher Verhandlung.


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